EKAS-Richtlinie 6508
Seit dem 1.Januar 2000 müssen die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten umgesetzt sein. Die Richtlinie betrifft alle nach UVG versicherten Personen. Betriebe mit weniger als fünf Angestellten und einem Prämiensatz bis fünf Promille können diese Richtlinie freiwillig anwenden.
Ziel ist es, durch vorbeugende Massnahmen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den Betrieben zu reduzieren. Wie kann die EKAS Richtlinie 6508 schlank und effizient umgesetzt werden?
Grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen ein eigenes Arbeitssicherheits-Managementsystem erarbeiten. Der Aufwand darf aber nicht unterschätzt werden, denn es sind externe Spezialisten für Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) und z.T. auch Arbeitsärzte und Arbeitshygieniker beizuziehen. Gefahrenermittlung und die Risikoanalyse den grössten Aufwand.
Als wirtschaftlichste Lösung bietet sich die Branchenlösung an. Diese wird durch den entsprechenden Branchenverband getragen. Der Verband stellt die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Instrumente zur Verfügung und sorgt für die Ausbildung der Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit (KoPas) seiner Mitglieder. Innerhalb des Verbandes werden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz thematisiert und weiterentwickelt. Bis heute sind bereits gegen rund 100 Branchenlösungen genehmigt worden.
Branchenlösungen bieten auch eine aussichtsreiche Möglichkeit, zukünftig mit der Suva neue, tiefere Prämienansätze auszuhandeln.
INSOS-Branchenlösung
Als gesamtschweizerischer Verband im Bereich der Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung hat der Zentralvorstand entschieden, unter dem Namen INSOS SECURIT seinen Mitgliedern eine eigene Branchenlösung anzubieten. Die von einer Arbeitsgruppe unter Mitarbeit von Spezialisten erarbeitete Branchenlösung wurde am 14.12.2000 von der EKAS genehmigt.
Die Verantwortung trägt ein vom Zentralvorstand gewählter Lenkungsausschuss, bestehend aus je zwei Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die angeschlossenen Institutionen, welche von der Branchenlösung profitieren und diese übernehmen, verpflichten sich in einer Vereinbarung, die darin enthaltenen Strukturen und branchenspezifischen Anweisungen zu befolgen, d.h. die Anforderungen an die Arbeitssicherheit müssen in die Praxis umgesetzt werden. Dazu benötigt der Betrieb Grundwissen in der Arbeitssicherheit (Branchenkurse, Suva-Basiswissen und -Fachkurse etc.) oder einen ausgewiesenen ASA-Spezialisten.
Inhalt des Handbuches von INSOS SECURIT (Arbeissicherheits-Management-System)
Leitbild, Sicherheitsziele und Vereinbarung, Betriebliches Sicherheitskonzept, Branchenspezifische BU und Bk, Fähigkeitsnachweis, INSOS SECURIT-Checklisten, Betriebsspezifische Prozesse und TEG, Erfassung von Ereignissen und Unfällen, Arbeitssicherheits-Managementsystem (ASM), Integration der Branchenlösung in QM-Systeme, Sicherheit in der Freizeit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, Beschaffung von technischen Einrichtungen und Geräten, Instandhaltung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung, Sicherheitsregeln, Sicherheitsstandards, Einführung neuer Prozesse, Dritte im Betrieb, Notfallorganisation, Erste Hilfe, Information und Kommunikation, Aus- und Fortbildung, Mitwirkung der Arbeitnehmer.
Hier können durch Anklicken folgende INSOS SECURIT Dokumente im pdf-Format geöffnet werden: Organigramm / Organisationsregelement
Kosten
Die Teilnahme an der Branchenlösung von INSOS SECURIT erfordert eine separate Mitgliedschaft. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei INSOS Schweiz. Ueber die Aufnahme von nicht INSOS Mitgliedern entscheidet der Lenkungsausschuss. Diese bezahlen zusätzlich Fr. 200.-- als Sockelbeitrag.
Genauere Angaben sind unter der www.insos-securit.ch/ueber-uns/tarife.html ersichtlich.